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Fünfte Schwangerschaftswoche (5. SSW)

In der fünften Schwangerschaftswoche ist es dann so weit. Die erwartete Regelblutung bleibt aus und man kann bequem Daheim einen Urintest aus der Apotheke oder dem Drogerietest machen. Regulär können ab Ausbleiben der Periode diese Tests zu jeder Tageszeit durchgeführt werden. Möchte man absolut auf Nummer sicher gehen, so gilt es anzumerken, dass der Morgenurin am konzentriertesten ist und keine Zweifel lassen wird.

Es hat geklappt – der Schwangerschaftstest ist positiv

Nun lässt der Test in den eigenen Händen keine Missdeutungen mehr zu: Er ist positiv! In diesem Augenblick ertappen sich viele Frauen dabei, wie sie glückselig vor sich hinlächeln und sich ein wohliges Gefühl im ganzen Körper ausbreitet. Es hat geklappt und nun hat man tausend Gedanken im Kopf.
Wem teilt man wann und wie am besten die freudige Nachricht mit? Der Partner sollte natürlich der Erste sein, der von seinem Nachwuchs erfährt. Vielleicht hat sich die werdende Mutter ja schon im Vorfeld überlegt, auf welche Art und Weise sie ihm mitteilen will, dass sie bald eine richtige Familie sein werden.

Meist werden dann die künftigen Großeltern, andere Familienmitglieder und enge Freunde eingeweiht. Manche Elternpaare warten aber auch noch mit der Verkündung der frohen Botschaft, weil die die ersten zwölf Schwangerschaftswochen abwarten möchten und dann das Risiko einer Fehlgeburt rapide abnimmt.

Wie man es macht, ist jedem absolut selber überlassen. Dafür muss auch jeder Außenstehende Verständnis haben, denn dieses Thema ist nun wirklich Privatsache.

Mutterschutz – den Arbeitgeber informieren

Ob man es seinem Arbeitgeber direkt mitteilt, muss man sich gut überlegen. Es gibt keine vorgeschriebenen Fristen, bis wann man seinen Chef zu informieren hat, aber je nach Beruf wäre es vielleicht ratsam.

Übt man beispielsweise eine körperlich anstrengende Tätigkeit aus, so sollte der Arbeitgeber dies wissen, damit er der schwangeren Mitarbeiterin ein ihrem Umstand angemessenes Tätigkeitsfeld zuweisen kann.
Der eigenen Gesundheit und dem Leben des ungeborenen Kindes zu Liebe sollte man es nicht unnötig geheim halten. Man kann froh sein, in der westlichen Welt zu leben, wo der Begriff Mutterschutz ein absolutes Fremdwort ist.

Frauenarzttermin & Vorsorgeuntersuchungen

Natürlich sollte man nach dem positiven Schwangerschaftstest einen Termin bei seinem Frauenarzt vereinbaren.

Dort wird erneut ein Urintest durchgeführt und bei einem vaginalen Ultraschall wird der Arzt den Embryo samt Dottersack erkennen können. Zu diesem Zeitpunkt ist der Embryo um die 2 Millimeter groß.

Der Frauenarzt stellt der werdenden Mutter dann den Mutterpass aus. Darin stehen alle relevanten Daten und Ergebnisse, die die Schwangerschaft betreffen. Den Mutterpass sollte die Schwangere von nun an ständig bei sich tragen. Hat man beispielsweise einen Unfall, so können die Helfer vor Ort anhand des Mutterpasses direkt sehen, dass es sich beim Unfallopfer um eine Schwangere handelt und dementsprechend reagieren.

Von nun an werden die Termine zu den Vorsorgeuntersuchungen alle vier Wochen stattfinden.

Überdenken Sie Ihre Lebensgewohnheiten

Spätestens mit der Bestätigung vom Frauenarzt sollte die werdende Mutter ihre Lebensgewohnheiten überdenken.

Es sind definitiv keine Märchen, dass Alkohol, Drogen und Nikotin das Kind im Mutterleib dauerhaft schädigen können. Auch auf bestimmte Lebensmittel muss die werdende Mutter bis zur Geburt erst einmal verzichten.

Welche dies genau sind, kann sie dem Informationsmaterial vom Frauenarzt entnehmen.

Bei der embryonalen Entwicklung passiert nun weiterhin jede Menge. Es werden die Anlagen für Organe und Skelett gebildet und alles arbeitet darauf hin, dass am Ende ein kleiner Mensch das Licht der Welt erblickt.

Frauen, die bislang noch keine Schwangerschaftsbeschwerden hatten, werden eventuell nun davon geplagt.

Man sollte sich immer vor Augen halten, dass diese Beschwerden in der Regel nach dem dritten Schwangerschaftsmonat verschwinden.

Bildnachweis: © DURIS Guillaume – Fotolia.com


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