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Rheuma-Medikamente in Schwangerschaft und Stillzeit

Dank des medizinischen Fortschrittes ist es heute möglich, dass auch rheumakranke Frauen Kinder bekommen können. Die Medikation kann meist so eigestellt werden, dass einerseits der Fruchtbarkeit der Frau nichts im Wege steht und andererseits auch die Schwangerschaft, trotz der Verabreichung von Rheuma-Medikamenten, relativ problemlos vonstattengeht.

Es ist nicht ratsam, während der Schwangerschaft gänzlich auf Medikamente zu verzichten, vielmehr ist eine gewisse Medikation notwendig.

Die Medikation der erkrankten Frau muss sich individuell gestalten, da sich Rheumaerkrankungen auch unterschiedlich zeigen. Einerseits ist es äußerst wichtig, die Krankheit gut zu therapieren, andererseits darf das Kind keinesfalls geschädigt werden. Hier die richtigen Medikamente zu finden, bedarf oftmals das Zusammenarbeiten mehrerer Ärzte und kann sich von Frau zu Frau unterschiedlich zeigen.

Bestimmte Medikamente müssen auch während einer Schwangerschaft eingenommen werden, andere wiederum werden abgesetzt.

Wer die Familienplanung in Angriff nimmt, sollte sich bereits im Vorfeld mit dem behandelnden Arzt in Verbindung setzen, damit die bestmögliche medikamentöse Versorgung während einer Schwangerschaft gewährleistet ist.

Es klappt einfach nicht

Das es in manchen Fällen mit dem „Schwanger werden“ nicht klappt, liegt nicht zwangsläufig an den Medikamenten, die bei rheumatischen Erkrankungen eingesetzt werden. Vielmehr sind die Ursachen auch bei der Erkrankung selbst zu suchen: Geht es einer Frau körperlich nicht gut, vermindert sich auch zwangsläufig die Lust auf Sexualität.

Medikamente, wie beispielsweise Methotrexat und Sulfasalazin nehmem keinen negativen Einfluss auf die Fruchtbarkeit der Frau. Die kortisonfreien Medikamente, auch NSAR genannt, können gegebenenfalls einen Eisprung verhindern. Wird eine Dauertherapie notwendig, was seltener vorkommt, kann eine Pause der Medikamente notwendig werden, damit es zum Eisprung kommen kann.

Dennoch gibt es Medikamente, die die Fruchtbarkeit einschränken oder eine Empfängnis erschweren. Dazu zählt der Wirkstoff Cyclophosphamid, der im Handel unter Endoxan und Cyclostin bekannt ist. Dosis abhängig können diese Medikamente dazu führen, dass die Monatsblutung ausbleibt und Unfruchtbarkeit die Folge ist. Vorbeugend wird der Frau dann zusätzlich eine hormonähnliche Substanz verabreicht.
Des Weiteren kommt auch der Zeugungsfähigkeit des Mannes eine bedeutende Rolle zu.

Cyclophosphamid wirkt auch beim Mann beeinträchtigend auf die Zeugungsfähigkeit. Ebenso müssen beim Kinderwunsch auch beim Mann gewisse weitere Medikamente abgesetzt werden. Hierzu zählen: Sulfasalazin, eventuell Methotrexat sowie hohe Kortisondosen.

Im Nachfolgenden erfahren Sie, welche Medikamente in der Schwangerschaft verabreicht werden müssen, welche unbedenklich sind und welche Sie absetzen müssen.

Kortisonfreie Medikamente

Zu den kortisonfreien Medikamenten (NSAR), die in der Rhema-Therapie eingesetzt werden, zählen unter anderem Ibuprofen und Diclofenac. Diese Präparate dürfen ab der 30. Schwangerschaftswoche nicht mehr verabreicht werden, da sie schädigend auf das Kind wirken. Sie können Herz und Lunge des Kindes ungünstig beeinflussen und eine Verminderung des Fruchtwassers ist nicht selten.

Des Weiteren wurden stärkere Blutungen während der Geburt beobachtet sowie wirken die Medikamente wehenhemmend.
Die regelmäßige Gabe von Azetylsalizylsäure, werden mehr als 100 mg am Tag eingenommen, ist ebenfalls verboten. Eine geringere Dosis ist bei bestimmten Erkrankungen auch in der Schwangerschaft erlaubt.

Ebenfalls ist die Einnahme von sogenannten Coxibe während der Schwangerschaft nicht erlaubt. Ist es dennoch unumgänglich sollte auf eine kurze Einnahmezeit und eine möglichst geringe Dosis geachtet werden.

Naproxen, ein Medikament, das Kiefer-Gaumen-Spalten begünstigt, ist in der Schwangerschaft gänzlich verboten.

Kortison

Bei der Gabe von Kortison in der Schwangerschaft gilt es Folgendes zu beachten: Hier kommt dem jeweiligen Medikament eine wichtige Bedeutung zu. Wird beispielsweise Prednisolon verabreicht, erreichen nur 10 Prozent der Kortison-Gabe das Kind, hingegen bei der Gabe von Dexamethason und Betamethason ist keine Wirkabschwächung vorhanden.

Um das Kind zu schützen, ist Prednisolon das Mittel der Wahl. Bis zehn Milligramm Prednisolon am Tag sind in der Schwangerschaft unbedenklich. Wird kurzeitig eine höhere Dosis notwendig ist unter anderem mit Bluthochdruck, Diabetes und geringem Geburtsgewicht beim Säugling zu rechnen.

Gerade am Anfang der Schwangerschaft besteht unter der Gabe von Prednisolon (über 15 mg täglich) die Gefahr, das sich beim Kind eine Gaumenspalte entwickelt. Allerdings ist die Gefahr als gering zu betrachten.

Wird eine Langzeittherapie notwendig sollte zusätzlich Kalzium und Vitamin D
gegeben werden.

Wird Kortison während der Stillzeit verabreicht, kann das Kind trotzdem gestillt werden. Wird mehr als 20 Milligramm verabreicht, ist das Stillen erst nach vier Stunden nach der Einnahme des Medikaments möglich.

Hydroxychloroquin

Beispielsweise beim Lupus kann es nötig sein Hydroxychloroquin einzunehmen. Dieses Präparat sollte auch in der Schwangerschaft nicht abgesetzt werden. Jedoch während des Stillens ist es in Deutschland nicht zugelassen.

Ciclosporin

Ciclosporin, im Handel unter Optoral und Sandimmun bekannt, kann in geringster Dosis schwangeren Frauen verabreicht werden. In der Stillzeit ist es verboten. Während der Gabe von Ciclosporin sollte die Nierenfunktion sowie der Blutdruck kontrolliert werden.

Sulfasalazin

Sulfasalazin muss während der Schwangerschaft mit Folsäure kombiniert gegeben werden und verursacht keine Schäden beim Kind. Folsäure ist auch dann wichtig, wenn der Vater des Kindes dieses Medikament eingenommen hat. Allerdings sollten Männer das Medikament etwa drei Monate vor der Zeugung absetzen. Auch dem Stillen steht durch das Medikament nichts im Wege.

Methotrexat

Das Präparat ist in der Schwangerschaft verboten, da eine Einnahme zu Fehlbildungen beim Kind führen kann. Außerdem wurden vermehrt Fehlgeburten beobachtet. Das Medikament darf bei Zeugungswunsch auch nicht von Männern eingenommen werden. Stillen ist ebenso nicht empfehlenswert, wenn das Medikament genommen werden musste. Wurde Methotrexat vor einer Schwangerschaft eingenommen, wird die Einnahme von Folsäure während der gesamten Schwangerschaft notwendig.

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Azathioprin

Azathioprin ist in Deutschland während der Schwangerschaft und der Stillzeit nicht zugelassen. Es wurden bei der Gabe des Medikamentes vermehrt Fehlbildungen bei Kindern beobachtet. Auch im Tierversuch werden Organ- und Knochenfehlbildungen sichtbar.

Die Abbauprodukte des Medikamentes werden teilweise durch den Mutterkuchen vom Baby ferngehalten, leider gilt das aber nicht für alle Abbauprodukte. Dadurch kann es durchaus vorkommen, dass das Knochenmark des Babys durch das Medikament negativ beeinflusst wird.

Mycophenolat-Mofetil

Auch dieses Medikament ist in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht erlaubt und muss vor einer Befruchtung abgesetzt werden. Es erhöht die Fehlgeburtenrate und ist für Missbildungen beim Kind verantwortlich.

Leflunomid

Ebenso in der Schwangerschaft und Stillzeit verboten, ist das Präparat Leflunomid, da es Fehlbildungen in Tierversuchen gezeigt hat. Wurde dieses Medikament vor einer Schwangerschaft eingenommen, muss es vor einer Befruchtung ausgewaschen werden, damit sich keine Fehlbildungen bei Kindern zeigen. Die Abbauprodukte des Präparates verbleiben bis zu zwei Jahre im Körper, durch das Auswaschen kann diese Zeit verringert werden.

Cyclophosphamid

Wird zum Zeitpunkt einer Zeugung Cyclophosphamid verabreicht, kann es beim Kind zu Fehlbildungen kommen. Des Weiteren kann es bei einer Therapie mit diesem Medikament, je nach Dosishöhe, zum Ausbleiben der Monatsblutung und die damit verbundene Unfruchtbarkeit kommen. Wenn Männer das Medikament eingenommen haben, führt das nicht selten zur Schädigung der Samenfäden.

Drei bis sechs Monate vor einer geplanten Schwangerschaft muss das Medikament bei Frauen und Männern abgesetzt werden. Im ersten Drittel der Schwangerschaft gilt ein absolutes Verabreichungsverbot, danach darf es nur in Sonderfällen gegeben werden.

Biologika

Aus dieser Medikamentengruppe gibt es bisher nur geringe Erfahrungswerte, bezüglich der Missbildungen bei Neugeborenen. In gewissen Fallstudien wurde bisher keine erhöhte Rate von Missbildungen festgestellt. Allerdings wurden in Amerika zwei Fälle mit Missbildungen beschrieben und auch in England spricht man von einer erhöhten Fehlgeburtenrate nach der Einnahme von Biologika.
Bevor eine Schwangerschaft geplant wird, müssen die Biologika abgesetzt werden. Bezüglich des Zeitraumes gibt es eine Tabelle, die angibt, wann welches Präparat der Biologika-Gruppe nicht mehr eingenommen werden darf, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wer diese Medikamente absetzt muss bei einer aktiven rheumatischen Erkrankung mit einer schweren Aktivierung der Grunderkrankung rechnen.

Aufgrund der geringen Erfahrungswerte sollten Biologika während einer Schwangerschaft nicht eingenommen werden. Dennoch kann es vorkommen, dass bei besonderen Krankheitsfällen ein Präparat der Biologika-Gruppe eingesetzt wird. Während der Stillzeit ist die Einnahme nicht erlaubt.

Bildnachweis: © Tom-Hanisch.de – Fotolia.com, © Klaus Eppele – Fotolia.com


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