Fruchtwasseruntersuchung
Stellt der Frauenarzt bei der ersten großen Vorsorgeuntersuchung in der 11. bis 13. Schwangerschaftswoche Unregelmäßigkeiten beim ungeborenen Kind fest, so kann es gut sein, dass er den werdenden Eltern zu einer Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) rät.
Dies kann auch der Fall sein, wenn die Mutter bereits ein Kind mit einem Neuralrohrdefekt oder einer Chromosomenabweichung zur Welt gebracht hat. Ebenfalls ist eine Fruchtwasseruntersuchung oft ratsam, wenn die werdende Mutter als „Spätgebärende“ zählt und somit eine sogenannte „Risikoschwangerschaft“ besteht.
Die Zellen des Kindes können einer DNA-Analyse unterzogen werden, wenn der Verdacht auf Erbkrankheiten besteht.
Durch eine Fruchtwasseruntersuchung kann auch eine mögliche Gelbsucht oder eine Blutarmut beim Kind festgestellt werden. Diese mögliche Annahme resultiert aus erhöhten Werten von Antikörpern im Blut der rhesus-negativen Mutter. Denn beide Krankheitsbilder, also Gelbsucht und Blutarmut, können Resultate einer Rhesus-Unverträglichkeit des Kindes sein.
Richtiger Zeitpunkt für eine Fruchtwasseruntersuchung
Es gibt also viele mögliche Gründe für eine Fruchtwasseruntersuchung, die letztlich immer dazu beitragen soll, dem Wohl des ungeborenen Kindes Sorge zu tragen und die werdenden Eltern im besten Fall zu beruhigen.
Aus diesem Grund wird diese spezielle Untersuchung zwischen der 16. und 18. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Meist wählt man einen möglichst frühen Termin, um noch frühzeitig auf eventuelle Diagnosen reagieren zu können und um den Eltern Gewissheit zu verschaffen.
Letztlich richtet sich die Terminierung der Fruchtwasseruntersuchung aber auch an der vorhandenen Menge Fruchtwasser. Eine nicht ausreichende Menge Fruchtwasser kann bei einer Amniozentese das Baby in Gefahr bringen. Dieses Risiko soll natürlich weitestgehend ausgeschlossen werden.
Sollte bei einer Fruchtwasseruntersuchung tatsächlich bestätigt werden, dass das ungeborenen Kind Fehlbildungen, Chromosomenabweichungen oder Erbkrankheiten aufweist, so ist es der werdenden Mutter gesetzlich erlaubt, über die eigentliche Frist von zwölf Schwangerschaftswochen hinaus, den Fötus nicht zur Welt zu bringen und einen Abbruch vornehmen zu lassen.
Vorbereitungen
Anhand einer Ultraschalluntersuchung wird gesehen, welche Stelle sich am besten für eine Punktion eignet. Punktion bedeutet, dass der Frauenarzt mit einer langen Nadel durch die Bauchdecke der Frau bis in die Fruchtblase sticht, um so ein wenig Fruchtwasser zu entnehmen.
Hierbei sind die Stelle, wo die Plazenta an die Gebärmutter ansetzt oder natürlich, wo sich direkt der Fötus befindet, denkbar ungeeignet. Gewählt wird die Stelle, wo sich am meisten Fruchtwasser befindet.
Während der Fruchtwasseruntersuchung wird die Frau entweder auf dem Rücken oder auf der Seite liegen.
Dort, wo die Punktierung erfolgen soll, wird der Bauch desinfiziert und die Frau erhält eine örtliche Betäubung.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Nachdem alle Vorbereitungen getroffen sind, beginnt die eigentliche Fruchtwasseruntersuchung. Hierfür wird die Bauchhaut vom Arzt mit einem kleinen Schnitt durchtrennt. Genau an dieser kleinen Stelle setzt der Arzt mit der Punktionsnadel an und sticht durch alle Gewebeschichten hindurch, bis er die Fruchtblase erreicht hat und dann ca. 15 bis 25 Milliliter Fruchtwasser mit der Nadel entnimmt. Diese Fruchtwasserprobe wird dann später im Labor untersucht. Um das Kind nicht versehentlich bei der Untersuchung zu verletzten, wird die Position der Nadel während der gesamten Untersuchung mit dem Ultraschallgerät überprüft.
Die genauen Ergebnisse der Fruchtwasseruntersuchung liegen etwas nach zwei bis drei Wochen vor. Eine schier endlos lange Zeit für die werdenden Eltern. Wenigstens kann anhand eines Schnelltests bereits nach einem Tag die Anzahl der Chromosomen 13, 18, und 21 sowie das Geschlecht des Babys festgestellt werden.
Bei der wohl bekanntesten Chromosomen-Abweichung, der Trisomie 21, ist das Chromosom 21 nicht nur zweimal, sondern dreimal vorhanden. Diese Kinder weisen das Down-Syndrom auf, sind in ihrer Entwicklung gehemmt und haben häufig Fehlbildungen, wie beispielsweise einen Herzfehler.
Kinder, die diese Abweichungen bei den Chromosomen 18 oder 21 aufweisen, sind entweder gar nicht lebensfähig oder haben eine deutlich geringere Lebenserwartung als gesunde Kinder. Sie leiden unter schweren Behinderungen.
Durch den Schnelltest haben die werdenden Eltern also zumindest schon bei den wohl gravierendsten Bereichen Gewissheit und müssen nicht so lange warten.
Risiken einer Fruchtwasseruntersuchung
Die Durchführung einer Fruchtwasseruntersuchung sollte auf jeden Fall gut durchdacht sein und nur aufgrund einer entsprechenden Indikation erfolgen. Die Risiken werden als „erhöht“ eingestuft, da beispielsweise dadurch Wehen oder Blutungen ausgelöst werden können. Zudem ist eine Verletzung des Kindes oder auch der Nabelschnurgefäße möglich. Wird die Fruchtwasseruntersuchung vor der 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt, besteht eine erhöhte Gefahr für Fehlbildungen oder gar einer Fehlgeburt.
Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, auf eine alternative und weniger risikoreiche Untersuchungsmethode zurückzugreifen. Alternativen sollten mit dem behandelnden Frauenarzt intensiv besprochen werden.
Nur, wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt, sollte man eine Amniozentese durchführen lassen, um sich selber Gewissheit zu verschaffen und die weiteren Monate bis zur Geburt des Kindes auch genießen zu können.
Denn Gott sei Dank erweisen sich oftmals erste Verdachtsmomente auf eventuelle Fehlbildungen oder dergleichen als nichtig und das Kind erblickt gesund und munter das Licht der Welt.
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