Die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
Die Schwangerschaftsvorsorge ist gesetzlich geregelt, das heißt, jede werdende Mutter hat Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. Mindestens zehn Vorsorgeuntersuchungen stehen schwangeren Frauen zu, die Kosten hierfür werden von der Krankenkasse übernommen. Wann welche Untersuchungen durchgeführt werden, ist in den Mutterschaftsrichtlinien verankert.
Durch die Schwangerschaftsvorsorge ist es möglich, eventuelle Risiken zu erkennen und sie gegebenenfalls zu behandeln. Die Sterblichkeitsrate von Mutter und Kind hat sich durch die kontinuierlichen Überwachungen während der Schwangerschaft, deutlich verringert.
Die Schwangerschaftsvorsorge können Sie beim Gynäkologen sowie bei niedergelassenen Hebammen durchführen lassen. Wobei die Ultraschalluntersuchungen und pränataldiagnostischen Tests dem Arzt vorbehalten sind.
Die erste Untersuchung
Ein positiver Schwangerschaftstest oder das Ausbleiben der Monatsblutung veranlasst Frauen, einen Termin bei Gynäkologen zu vereinbaren. Und das ist auch gut so, denn bestätigt der Frauenarzt die Vermutung der Frau, führt er auch zeitgleich die allererste Voruntersuchung durch.
So sind Sie von Anfang an auf der sicheren Seite.
Nach der Diagnosestellung wird Ihr Gynäkologe eine Anamnese durchführen, wo Sie unter anderem viele Fragen beantworten müssen. Fragen bezüglich Fehlgeburten in der Familie, Medikamenteneinnahme, psychische Problematiken, Erbkrankheiten und sonstige Krankheiten.
Des Weiteren wird der Arzt den Geburtstermin anhand Ihrer letzten Periode bestimmen und Sie körperlich sowie gynäkologisch untersuchen. Außerdem erhalten Sie Ihren Mutterpass, der Sie die gesamte Schwangerschaft hindurch begleiten wird und alles Wissenswerte über Sie und Ihr Kind enthält. Die erste Ultraschalluntersuchung (vaginal) wird ebenso durchgeführt und eine umfassende Beratung ist selbstverständlich. Nutzen Sie die Vorsorgeuntersuchungen gerne für Fragen, die Sie auf dem Herzen haben, Ihr Arzt wird Sie Ihnen gerne beantworten.
Des Weiteren wird Ihr Gewicht bestimmt, Ihr Blutdruck gemessen und Blut, zur Untersuchung im Labor, abgenommen. Ihr Urin wird auf Eiweiß, Nitrit, Blut und Zucker untersucht.
Die Blutuntersuchungen beinhalten, die Blutgruppenbestimmung, ein Antikörpersuchtest, die Bestimmung des Hämoglobinwerts, den Röteltiter und die Untersuchung auf die Krankheit Lues. Ein HIV-Test wird auf Wunsch oder medizinische Notwendigkeit hin, durchgeführt. Außerdem wird ein Abstrich vom Muttermund auf Chlamydien untersucht.
Bestimmte Blutuntersuchungen oder Wunsch-Ultraschalluntersuchungen während der gesamten Schwangerschaft, besteht keine medizinische Notwendigkeit, müssen dann gegebenenfalls selbst bezahlt werden.
Wenn bei Ihnen so weit alles in Ordnung ist, haben Sie die erste Vorsorgeuntersuchung geschafft und bekommen einen Termin in ungefähr vier Wochen.
Während der gesamten Schwangerschaft finden alle weiteren Voruntersuchungen ungefähr im vierwöchentlichen Rhythmus statt. Gegen Ende der Schwangerschaft gehen Sie alle zwei Wochen in die gynäkologische Praxis. Ist der Geburtstermin überschritten und lässt das Baby weiter auf sich warten, will der Gynäkologe Sie alle zwei Tage in der Praxis sehen. Tägliche Vorsorgeuntersuchungen stehen nach zehn Tage Überschreitung des errechneten Geburtstermins an.
Weitere Schwangerschaftvoruntersuchungen
Zwischen der 10. und 12. Schwangerschaftswoche findet die zweite Vorsorgeuntersuchung statt, wo ebenfalls Ihr Blutdruck gemessen und Ihr Gewicht bestimmt wird. Außerdem wird der Hämoglobingehalt im Blut kontrolliert und mittels vaginaler Untersuchung überprüft der Gynäkologe den Muttermund und die Lage des Ungeborenen. Selbstverständlich gehört auch das Überprüfen der Herztöne des Babys dazu.
Diese Untersuchungen sind Inhalte jeder Vorsorgeuntersuchung
Des Weiteren wird im Zeitraum 19.- 22. Schwangerschaftswoche ein zweiter Ultraschall gemacht und ab der 29. Woche dürfen Sie sich auf das dritte Ultraschallbild ihres Kindes freuen. Bei den Ultraschalluntersuchungen werden unter anderem auch die Plazenta und das Fruchtwasser überprüft. Der zweite Antikörpersuchtest findet in der 24. Schwangerschaftswoche statt und das erste Kardio-Tokogramm (CTG) überprüft in der 28. Woche die Herzschläge des Kindes sowie die Wehentätigkeit.
Die Ultraschalluntersuchungen
Bei der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge sind mindestens drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, um die Gesundheit Ihres Kindes sicherzustellen.
Beim ersten Ultraschall überprüft der Gynäkologe, ob sich das Kind richtig entwickelt. Sollte eine Mehrlingsschwangerschaft bestehen, wird Ihr Arzt dies beim Ultraschall erkennen können.
Der zweite Ultraschall dient ebenso der Entwicklung des Kindes, es wird mittels Ultraschalluntersuchung ausgemessen und die Werte können mit den Normwerten der fetalen Entwicklung verglichen werden. Außerdem wird Ihr Arzt ein verstärktes Augenmerk auf die Organentwicklung Ihres Babys legen. Des Weiteren werden Fruchtwassermenge und Plazenta überprüft.
Der dritte Ultraschall dient der Entwicklung des Babys und der Überprüfung von Plazenta und Fruchtwasser.
Sollte Ihr Arzt bei einer der drei Ultraschalluntersuchungen den Verdacht einer Erkrankung haben, wird er weitere Untersuchungen veranlassen.
Das CTG
Ab der 28. /29. Woche wird es Zeit für das erste CTG. Mit dem Kardio-Tokogramm werden zum einen die Herzschläge Ihres Kindes und zum anderen Ihre Wehentätigkeit aufgezeichnet. Die Darstellung der beiden Untersuchungsergebnisse erfolgt mittels zwei separaten Kurven.
Wie das Ergebnis des CTG ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab und eine Auffälligkeit bedeutet nicht immer, dass es Ihrem Kind nicht gut geht. Unterschiedliche Ergebnisse sind unter anderem auch darauf zurückzuführen, ob Ihr Kind während der Untersuchung sehr aktiv ist oder gerade ein Nickerchen macht.
Das CTG wird nun in regelmäßigen Abständen bis zum Ende der Schwangerschaft ein weiterer Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen sein.
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Voruntersuchungen besteht in manchen Fällen die medizinische Notwendigkeit, zusätzliche Untersuchungen durchzuführen. Außerdem können diese zusätzlichen Untersuchungen auch auf Wunsch der werdenden Mutter veranlasst werden, die Kosten werden dann aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Dazu zählt der Wunschultraschall sowie unterschiedliche Blutuntersuchungen, wie unter anderem der Orale Glucose Toleranztest und die Untersuchung des Alpha-Fetoprotein.
Weitere optionale Tests sind die HIV- und die Toxoplasmoseuntersuchung. Die Untersuchung auf Gonokokken und B-Streptokokken mittels Abstrich wird ebenfalls empfohlen, ist jedoch nicht Teil der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung.
Pränataldiagnostische Untersuchungen
Pränataldiagnostische Untersuchungen sind nicht Teil der „normalen“ Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Sie dienen der Erkennung von Fehlbildungen beim Ungeborenen und werden je nach Risiko, bezüglich des Alters der schwangeren Frau oder bei Erbkrankheiten innerhalb der Familie, als zusätzliche Untersuchungen angeboten. Nicht immer werden die Kosten hierfür übernommen, besonders dann nicht, wenn Frauen ohne erkennbares Risiko, eine solche Untersuchung durchführen lassen möchten.
Das Ersttrimester-Screening
Diese Untersuchung dient der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit einer Chromosomenstörung Trisomie 21 und wird zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
Hier werden die Nackentransparenzmessung und die Blutuntersuchung PAPP-A und freies ß-HCG miteinander kombiniert. Ebenso wird das Alter der Frau bei der Untersuchung miteinbezogen.
Die Nackentransparenzmessung ist eine ganz spezielle Ultraschalluntersuchung, wo die Größe der Nackenfalte gemessen wird. Ist die Nackenfalte vergrößert, spricht man von einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass das Baby an einer chromosomalen Anomalie erkrankt ist.
Bei der Blutuntersuchung werden im mütterlichen Blut die schwangerschaftsbedingten Eiweißkörper PAPP-A und freies ß-HCG nachgewiesen. Ist das Baby an einer chromosomalen Anomalie erkrankt, zeigt sich der PApp-A Wert deutlich erniedrigt und der ß-HCG Wert hingegen ist deutlich erhöht.
Mit dem Ersttrimester-Screening kann kein sicheres Ergebnis bezüglich einer Fehlbildung erzielt werden, jedoch hat diese Untersuchung eine hohe Warscheinlichkeitsrate.
Der neue Bluttest
Ab Frühjahr 2012 wird der neue Bluttest auf den Markt kommen. Er bietet schwangeren Frauen die Möglichkeit, durch eine einfache Blutabnahme zu 98 % ein sicheres Ergebnis bezüglich des Down Syndroms an. Dieser Bluttest liefert genauso gute Ergebnisse wie eine Fruchtwasseruntersuchung.
Es ist nicht vorgesehen den Test in die regelmäßigen Voruntersuchungen zu integrieren, er wird zunächst eine Zusatzleistung bleiben und nur in spezialisierten Pränatalzentren angeboten. Für Frauen der Risikogruppe oder bei vorausgehenden kritischen Befunden wird Ihr Arzt diesen Bluttest empfehlen. Die Kosten werden nicht von den Kassen übernommen und müssen selbst getragen werden.
Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie
Die Geschichte der Fruchtwasseruntersuchung geht bereits 100 Jahre zurück und ist schon lange ein fester Bestandteil bei dem Nachweis bestimmter Erbkrankheiten und Fehlbildungen beim Säugling.
Mittels Hohlnadel entnimmt der Arzt einen kleinen Teil des Fruchtwassers, um die, sich darin enthaltenen fetalen Zellen, im Labor untersuchen zu können.
Über eventuelle Risiken bei dieser Untersuchung wird Ihr Arzt Sie umfassend informieren.
Bei der Chorionzottenbiopsie werden Gewebeproben aus der Plazenta entnommen, die nach der Laboruntersuchung Aufschluss über eventuelle chromosomale Anomalien geben. Die Chorionzottenbiopsie kann zu einem früheren Zeitpunkt in der Schwangerschaft durchgeführt werden als die Fruchtwasseruntersuchung.
Nehmen Sie die Schwangerschaftsvorsorge ernst
Durch die gesetzlichen Schwangerschaftsvoruntersuchungen wird die Gesundheit von Mutter und Kind in regelmäßigen Abständen überprüft. Ihr Arzt erkennt eventuelle Risiken und kann dementsprechend schnell darauf reagieren.
Mit dem breiten Angebot an Zusatzuntersuchungen besteht die Möglichkeit, den Verdacht einer Erkrankung detaillierter zu beleuchten und gegebenenfalls eine Behandlung einzuleiten.
Wo zu früheren Zeiten eine Schwangerschaft und eine Geburt immer ein Risiko für Mutter und Kind darstellte, helfen heute die Voruntersuchungen und der medizinische Fortschritt, die Sterblichkeitsrate enorm zu reduzieren.
Nehmen Sie diese Untersuchungen regelmäßig wahr, damit eventuelle Risiken im Vorfeld erkannt werden können.
Verläuft Ihre Schwangerschaft normal und gehören Sie keiner Risikogruppe an, werden Sie sicherlich trotzdem über diese oder jene Zusatzuntersuchung nachdenken. Lassen Sie sich bei Unklarheiten von Ihrem Frauenarzt beraten, er wird Ihnen bei der Entscheidung über weitere Untersuchungen helfen können. Die Fülle der Zusatzuntersuchungen verunsichert viele schwangere Frauen, denn „man“ will ja alles richtig machen, trägt man schließlich die Verantwortung für das ungeborene Kind. Dennoch sollten sich schwangere Frauen nicht verrückt machen lassen und ganz Ihrem Gynäkologen vertrauen.
Gehören Sie jedoch einer Risikogruppe an oder sind Erbkrankheiten in Ihrer Familie schon einmal vorgekommen, nehmen Sie das bitte ernst und besprechen weitere Vorgehensweisen ebenfalls mit Ihrem Arzt. Und auch hier gilt: Gehören Sie zu den Risikopatientinnen, können auch Sie eine normale Schwangerschaft erleben und ein gesundes Kind zur Welt bringen.
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Kommentare
Aria Weidmann 13. Februar 2021 um 12:49
Ich habe letzte Woche einen positiven Test gemacht und auch meine Ärztin hat mir nun bestätigt, dass ich schwanger bin. Die Gefühle fahren gerade Achterbahn und ich freue mich auf die spannende Zeit. Von meiner Ärztin habe ich einige Infos für die nächste Zeit bekommen und dass nun die Schwangerschaftsvorsorge beginnt. Ich habe auch bereits einen Termin für die erste Untersuchung. Mir war gar nicht bewusst, dass dann nochmal einige Untersuchungen vorgenommen werden und ich dann endlich den Mutterpass erhalte. Damit wird es dann auch richtig offiziell, ich freue mich schon darauf.